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Bürgschaften

Strukturierung der öffentlichen Bürgschaften

Öffentliche Bürgschaften sind Finanzierungsergänzungen. Die öffentliche Bürgschaft wird aktuell (Konjunkturpaket II) grundsätzlich in allen Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen, Betriebsmittelfinanzierungen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht.

Die reinste Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- beziehungsweise Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.