Je nach Finanzbedarf und Zielgruppe bieten Bund und Länder - teilweise mitfinanziert aus Mitteln der EU - unterschiedliche Förderinstrumente zur Unterstützung von Gründer/-innen und mittelständischen Unternehmen an.
Zuschüsse kommen bei Gründungs- und Wachstumsvorhaben in ausgewählten, klar definierten Bereichen zum Einsatz. Beispiele sind der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit, das EXIST-Gründerstipendium für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder die Förderung von Unternehmensberatungen bzw. Coachingmaßnahmen. Investitionszuschüsse werden insbesondere in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gewährt und sind an besondere Voraussetzungen - vor allem die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen – gebunden.
Darlehen stellen das klassische Instrument zur Förderung von Investitionsvorhaben dar. In vielen Fällen ermöglichen sie erst die Realisierung eines Projektes. Vorteile von Förderdarlehen sind gegenüber dem Marktzinsniveau günstigere und über lange Zeiträume feste Zinssätze, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre. In einigen Programmen können neben Investitionen auch Betriebsmittel mitfinanziert werden (KfW-StartGeld, KfW-Unternehmerkredit, ausgewählte Landesprogramme). Förderdarlehen werden stets über die Hausbank des Antragstellers beantragt und ausgereicht (Hausbankverfahren). Haftungsfreistellungen können dazu beitragen, das Risiko der Hausbank zu reduzieren und damit die Bereitschaft zur Durchleitung von Förderdarlehen erhöhen.
Nachrangdarlehen stellen eine Mischform aus Eigenkapital und Fremdkapital dar (Mezzanine-Kapital). Der Darlehensgeber, hier also die Förderbank, tritt im Rang hinter die Forderungen der übrigen Fremdkapitalgeber zurück. Die Nachrangtranche im Darlehen besitzt damit eine eigenkapitalähnliche Funktion, es muss in der Regel keine Sicherheit gestellt werden. Damit verbessert sich die Bonität des Fördernehmers und erleichtert ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln. Wichtig ist jedoch: Natürliche Personen haften als Endkreditnehmer persönlich für die Rückzahlung des Darlehens.
Bürgschaften ergänzen bankübliche Sicherheiten und ermöglichen so bei nicht ausreichenden Sicherheiten die Aufnahme von Fremdkapital. Abgesichert werden sowohl Förderdarlehen als auch Hausbankdarlehen. Die Verbürgung von Kontokorrentkrediten, Leasingfinanzierungen und so genannten Avalkrediten ist ebenfalls möglich. Eine zentrale Rolle für die Bereitstellung von Bürgschaften spielen die Bürgschaftsbanken als regionale Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft in den Bundesländern.
Beteiligungen kommen bei technologieorientierten Gründungsvorhaben, aber auch bei mittelständischen Innovations- und Wachstumsvorhaben mit größerem Kapitalbedarf zum Einsatz. So übernehmen die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBG) - wettbewerbsneutrale und nicht gewinnorientierte Selbsthilfeeinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft in den Bundesländern - stille Beteiligungen zur Verbesserung der Haftkapitalbasis von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen, wenn das zu finanzierende Vorhaben tragfähig ist.
Existenzgründungen in Deutschland sind neben anderen Faktoren eine wichtige Grundlage für Wachstum, Inovation und Beschäftigung. Die Gründer stehen jedoch bei der Planung und Verwirklichung ihrer Projekte häufig vor besonderen Herausforderungen:
Neuartige Vorhaben setzen eine detaillierte Vorbereitung und Beratung voraus, Investitionen und Betriebsmittel müssen finanziert werden, für die Aufnahme von Fremdkapital sind Sicherheiten zu stellen.
Förderprogramme von Bund und Ländern tragen in dieser Situation dazu bei, Hindernisse zu überwinden und erfolgversprechende Vorhaben zur Umsetzung zu verhelfen. Insbesondere öffentliche Finanzierungshilfen, aber auch Informations- und Beratungsangebote spielen dabei eine entscheidende Rolle.