Geschrieben von: Manfred Gerkensmeyer
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SCHUFA - Fördermittel Beantragung

SCHUFA - Fördermittel Beantragung

SCHUFA - Fördermittel Beantragung

Die SCHUFA - der Name steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - ist die größte deutsche Auskunftei, wenn es um Angaben zum Zahlungsverhalten von natürlichen Personen geht. Bei ihr sind fast eine halbe Milliarde Angaben zu über 66 Millionen Personen in Deutschland gespeichert. Seit 2010 erteilt die Schufa darüber hinaus Firmenauskünfte. Neben Angaben zu Kleinunternehmern, Selbständigen und Freiberuflern wird dabei auch über im Handelsregister eingetragene Unternehmen informiert. Die SCHUFA-Auskunft gehört zu den Standard-Abfragen bei der Beantragung von Krediten. Da sehr viele Fördermittel als Darlehen gewährt werden und Banken dabei eine wichtige Rolle spielen, ist sie auch bei der Fördermittel-Beantragung von großer Bedeutung.

Die Auskunft im Überblick

Die Kreditgebern zur Verfügung gestellte Auskunft umfasst bei natürlichen Personen neben den allgemeinen Personendaten (Name, aktuelle und frühere Adressen, Geburtsdatum und -ort) Angaben zu bestehenden finanziellen Vertragsbeziehungen. Dabei handelt es sich konkret um

  • Kredit- und Leasingverträge (Betrag, Laufzeit, evtl. vorzeitige Erledigung) und entsprechende Anträge;
  • Girokonto-Eröffnungen und Kreditkarten;
  • Telekommunikationskonten;
  • Kundenkonten bei Handel und Versendern.

Bei der Auskunftserteilung wird zwischen der sogenannten A- und B-Auskunft unterschieden. Die B-Auskunft informiert nur darüber, ob das Zahlungsverhalten ordnungsgemäß war. Die A-Auskunft, die in der Regel von Finanzdienstleistern genutzt wird, enthält dagegen auch die Angaben zu den vorhandenen Finanzbeziehungen.  

Bei Firmenauskünften erfasst die SCHUFA neben den allgemeinen Unternehmens- und Kontaktdaten Angaben über Eigentumsverhältnisse, Beteiligungen, Immobilienbesitz, zum Zahlungsverhalten sowie zu den vorliegenden Bilanzen der letzten Jahre. Firmenauskünfte werden in unterschiedlichen Informationsabstufungen als Kompakt-, Kurz- oder Vollauskunft erteilt. Gerade bei Existenzgründungen ist nicht die Firmenauskunft, sondern die personenbezogene Auskunft von Relevanz, denn firmenbezogene Informationen liegen hier meist noch nicht vor. Das gilt auch für Unternehmen mit starker Personenorientierung.  

Negativmerkmale: typische Beispiele 

Neben diesen Angaben umfasst die SCHUFA-Auskunft - sofern vorhanden - auch sogenannte Negativmerkmale. Dabei handelt es sich um alle negativen Auffälligkeiten im Zahlungsverhalten und den finanziellen Verhältnissen der jeweiligen Auskunftsadresse. Typische Beispiele sind: 

  • die eidesstattliche Versicherung;
  • Haftbefehl zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung;
  • ergebnislose Pfändungen ;
  • Kreditkündigungen wegen Ratenverzug;
  • Lohnpfändungen;
  • beantragte Mahnbescheide;
  • Zahlungsrückstände nach Zwangsmaßnahmen;
  • Vollstreckungsbescheide;
  • gerichtliche Zwangsvollstreckungen.

Die Liste ließe sich fortsetzen. 

Bonitätsbewertung mittels Scoring und Bonitätsindex 

Außerdem bietet die SCHUFA ihren Kunden auch eine Bonitätsbewertung an. Bei Privatpersonen kommt dabei das sogenannte SCHUFA-Scoring zum Einsatz, bei Firmen der Bonitätsindex. Beide Instrumente bieten eine zusammenfassende Aussage über die Kreditwürdigkeit bzw. die Kreditausfallwahrscheinlichkeit der jeweiligen Adresse. Scoring- bzw. Index-Werte werden dabei über mathematisch-statistische Verfahren ermittelt, in die die bei der SCHUFA gespeicherten Daten einfließen. Ziel ist dabei, eine möglichst trennscharfe Aussage über eine gute oder schlechte Bonität zu erzielen.  

Mindeststandard bei der Bonitätsbeurteilung 

Die SCHUFA-Auskunft und ggf. auch entsprechende Angaben anderer Auskunfteien gehören zu den üblichen Mindestprüfkriterien, die Banken bei der Kreditwürdigkeitsbeurteilung zugrunde legen. Dies gilt auch dann, wenn schon länger eine Kundenbeziehung besteht. Denn zwischenzeitlich können sich Änderungen im Zahlungsverhalten und den finanziellen Verhältnissen ergeben haben, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Kunde-Bank-Beziehung stehen. Mit der Auskunft vervollständigt die kreditgebende Bank ihr Bild über den Kreditnehmer. Bei Neukunden ist die Auskunft ohnehin ein Muss. 

Negativmerkmale als Ausschlusskriterium 

Negativmerkmale in der Auskunft sind normalerweise ein entscheidendes Ausschlusskriterium für die Kreditvergabe. Daraus wird auch unmittelbar die Bedeutung der SCHUFA-Auskunft für die Fördermittel-Beantragung deutlich. Im Rahmen des sogenannten Hausbanken-Verfahrens führt der Weg zu den Förderprogrammen nämlich in der Regel über die Bank. Sie übernimmt die Beantragung bei dem zuständigen Förderinstitut, gewährt den Kredit und refinanziert sich über die Fördermittel. Die Hausbank prüft dabei die wirtschaftliche Berechtigung des Vorhabens, die Fördervoraussetzungen und die Kreditwürdigkeit nicht nur für ihre eigene Kreditvergabe, sondern auch für das Förderinstitut. Wenn sie bei der Bonitätsbeurteilung zu einem negativen Ergebnis kommt - zum Beispiel, weil in der SCHUFA-Auskunft Negativmerkmale enthalten sind -, wird sie die Kreditvergabe und die Fördermittel-Beantragung entsprechend verweigern. 

Bonitätsbewertung beeinflusst Zinssätze 

Daneben kann die SCHUFA-Bonitätsbewertung auch die Konditionen beeinflussen. Bei vielen Förderprogrammen sind die Konditionen in Abhängigkeit von der Kreditnehmer-Bonität gestaffelt. Und auch bei normalen Bankdarlehen wird sie bei der Festlegung der Zinssätze berücksichtigt. Eine gute ausgewiesene Bonität ist daher auch eine Chance für günstigere Konditionen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass in die Bonitätsbeurteilung der Bank neben der SCHUFA-Bonitätsbewertung auch noch andere Faktoren einfließen. 

Besonderheiten bei Mikrofinanzierungen 

Vom Hausbanken-Verfahren bei Förderdarlehen und der Rolle der SCHUFA-Auskunft in diesem Zusammenhang gibt es nur wenige Ausnahmen. Ein wichtiges Beispiel sind Mikrofinanzierungen. 2010 wurde der sogenannten Mikrokreditfonds Deutschland eingerichtet. Aus dem Fonds werden Kleinkredite an Existenzgründer - in der Regel in einer Höhe bis zu 10.000 Euro - finanziert. Auf Länderebene gibt es ähnliche Förderprogramme. Die Fördermittel werden von der GLS Gemeinschaftsbank und dem Deutschen Mikrofinanz-Institut vergeben. Die Kreditvergabe erfolgt nicht auf dem herkömmlichen Bankenweg, sondern über spezielle Mikrofinanzinstitute, die in jedem Bundesland existieren. Eine Kreditvergabe kann hier auch dann erfolgen, wenn ein negativer SCHUFA-Eintrag vorliegt. Ein Freibrief ist dies allerdings nicht. Auch in diesem Fall muss ein Negativmerkmal plausibel begründet werden. Eine Häufung von Negativmerkmalen führt ebenfalls zum Kreditausschluss. 

Der Weg zu einer positiven Auskunft 

Wenn die SCHUFA-Auskunft oder die Bonitätsbewertung negativ ist, was lässt sich tun? Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:  

  • zunächst ist es immer empfehlenswert, eine Selbstauskunft einzuholen und sich selbst einen Überblick über die bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu verschaffen. Damit werden unliebsame Überraschungen in Bankgesprächen und bei Kredit- und Fördermittel-Beantragungen vermieden. Die SCHUFA ist verpflichtet, Verbrauchern einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft zu erteilen. Im gewerblichen Bereich besteht die Verpflichtung zur kostenlosen Angabe nicht;
  • die Daten sollten generell auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Angesichts der riesigen Datenmengen, die verarbeitet werden, sind Fehler nicht auszuschließen. Kreditverweigerungen aufgrund fehlerhafter SCHUFA-Auskünfte haben in der Vergangenheit häufiger zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Mit der Komplettierung und Aktualisierung von Daten kann ein Beitrag zur Verbesserung der Aussagekraft der Auskunft geleistet werden;
  • wenn berechtigte Negativmerkmale und -einschätzungen vorhanden sind, ist es sicher am wichtigsten, das eigene Zahlungsverhalten und die finanziellen Verhältnisse kritisch zu überprüfen und anzupassen. Negativmerkmale werden bei der SCHUFA meist über einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert, in manchen Fällen auch kürzer. Wenn sich Zahlungsverhalten und Finanzverhältnisse bessern, verschwinden die Negativmerkmale und verbessert sich auch die Bonität. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass jedes unternehmerische Vorhaben - ob über Fördermittel oder andere Quellen finanziert - letztlich nur dann Sinn macht, wenn die Finanzen in Ordnung sind.