Geschrieben von: Manfred Gerkensmeyer
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Förderung von Nebenerwerbsgründungen

Werden Nebenerwerbsgründungen gefördert?

Werden Nebenerwerbsgründungen gefördert?

Nebenerwerbsgründungen sind eine beliebte Form der Existenzgründung. Sie bieten den Vorteil des geringeren finanziellen Risikos aufgrund der zunächst weiter bestehenden Hauptbeschäftigung. So kann zunächst einmal ausprobiert werden, ob sich das Vorhaben auch trägt. Der Fördermittel-Zugang ist bei Nebenerwerbsgründungen allerdings eingeschränkt, denn die meisten Gründerprogramme sind auf Vollexistenzen angelegt. Hier ist ein Überblick, was trotzdem möglich ist.

Gut ein Drittel der Existenzgründungen in Deutschland erfolgen heute als Nebenerwerbsgründungen. Viele versuchen den Start in die Selbständigkeit erst einmal neben ihrem regulären Job. Das bietet mehr materielle Sicherheit, oft soll es auch beim Nebenerwerb bleiben. Auch eine Nebenerwerbsgründung will finanziert sein, es wird Kapital benötigt. Fördermittel sind allerdings nur in einem engen Rahmen einsetzbar, denn die meisten Gründerprogramme fördern in erster Linie Vollerwerbsgründungen. Welche Unterstützung Nebenerwerbsgründer haben können, dazu gibt es hier eine Übersicht.

Bei vielen Nebenerwerbsgründungen ist der Kapitalbedarf überschaubar. Etwa 85 Prozent der Gründungen erfolgen im Dienstleistungssektor, so dass in der Regel keine größeren Investitionen für Maschinen und Anlagen erforderlich sind. Gut ein Drittel der Nebenerwerbsgründer benötigt überhaupt kein fremdes Kapital, sondern kann die Gründung aus eigenen Mitteln finanzieren. Ein Sechstel der Nebenerwerbsgründer kommt mit einem Finanzierungsbedarf unter 1000 Euro aus. Und nur vier Prozent benötigen mehr als 50.000 Euro für ihr Vorhaben. Es geht also nicht unbedingt um große Beträge. Diese Fördermöglichkeiten gibt es:

ERP-Gründerkredit Startgeld

Auf Bundesebene ist der ERP-Gründerkredit Startgeld eine Finanzierungsmöglichkeit auch für Nebenerwerbsgründer. Das Programm wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführt. Nebenerwerbsgründer können Fördermittel aus dem Programm in Anspruch nehmen, wenn ihr Vorhaben mittelfristig auf Vollerwerb ausgerichtet ist. Mit dem Startgeld können Finanzierungsvorhaben bis zu 100 Prozent gefördert werden. Dazu werden zinsgünstige Darlehen bis zu 100.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel gewährt. Die Betriebsmittelfinanzierung ist dabei auf maximal 30.000 Euro limitiert. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf bzw. zehn Jahre mit ein bzw. zwei tilgungsfreien Anfangsjahren. Der Zinssatz ist über die gesamte Laufzeit fest. Für den Kredit kann eine bis zu 80prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW zugesagt werden. Das erhöht die Bereitschaft der Bank zur Kreditvergabe auch bei fehlenden Sicherheiten. Der Weg zum ERP-Gründerkredit Startgeld führt über die Hausbank, denn die KfW vergibt Fördermittel nicht direkt, sondern über die Banken. Die Hausbank tritt dann als Kreditgeber auf und refinanziert sich bei der KfW.

Mikrokreditfonds Deutschland

Eine weitere Möglichkeit bietet der Mikrokreditfonds Deutschland. Bei diesem Förderinstrument wird unternehmerische Tätigkeit jeder Art unterstützt, wenn eine Finanzierung über die Hausbank nicht möglich ist. Über den Mikrokreditfonds werden vor allem Kleinkredite vergeben, die Kredithöhe ist maximal auf 20.000 Euro begrenzt. Dieser Betrag ist aber nur nach bereits vorher erfolgten erfolgreichen Rückzahlungen möglich. Üblicherweise soll die Kreditaufnahme in Schritten, zum Beispiel 1.000, 5.000 oder 10.000 Euro erfolgen. Mikrokredite sind auf kurze Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu drei Jahren ausgelegt. Sie dienen vor allem der Vorfinanzierung von Aufträgen und bei etwas längeren Laufzeiten auch von Investitionen. Als Sicherheiten dienen persönliche Referenzen und auch kleinere Bürgschaften. Mikrokredite werden von der GLS Bank vergeben, der Anträge und die Kreditabwicklung führen hier über sogenannte Mikrofinanzierungsinstitute, die es in jedem Bundesland gibt.

Fördermittel auf Länderebene

Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Förderprogramme, die auch für Nebenerwerbsgründungen eingesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel eigene Mikrokreditprogramme, die über den Mikrokreditfonds Deutschland hinaus weitere Finanzierungsmöglichkeiten bieten. Aber auch andere Fördermittel können für Nebenerwerbsgründungen genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch die Existenzgründungsberatung bezuschusst.

Kein Förderung ohne Business Plan

Auch für die Finanzierung von Nebenerwerbsgründungen gilt: es ist ein tragfähiges Konzept notwendig, um Fördermittel zu erhalten. Eine bloße Idee alleine reicht nicht aus. Das gilt in besonderem Maße, wenn der Antragsweg über die Hausbank führt, aber auch bei anderen Antragswegen. Die finanzierende Bank stellt an die Kreditvergabe aus einem Förderprogramm prinzipiell die gleichen Anforderungen wie bei einem normalen Bankkredit. Dazu gehört die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Da gerade bei Nebenerwerbsgründungen Sicherheiten oft ein Problem sind, kommt es hier besonders darauf an, ein Vorhaben überzeugend darzulegen. Notwendig ist ein Business Plan mit aussagefähigen Daten und Informationen.

Experten helfen Ihnen bei der Beantragung

Die Experten von Fördermittel Plus können hier wertvolle Unterstützung leisten. Sie wissen, welche Programme für die Finanzierung einer Nebenerwerbsgründung konkret in Betracht kommen, wie die Konditionen aussehen und wie die Beantragung erfolgen muss. Sie helfen Ihnen bei der Erarbeitung eines tragfähigen Finanzierungskonzeptes und unterstützen bei der Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen. So können Sie sicher sein, die Fördermittel auch zu erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ihrer Nebenerwerbsgründung steht dann nichts mehr im Wege und vielleicht wird ja daraus mehr als nur eine Nebenbeschäftigung.