
Deutschland ERA-NET "E-Rare" Bundesministerium fuer Bildung und Forschung Richtlinien zur Foerderung transnationaler Forschungsprojekte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern zu seltenen Erkrankungen innerhalb des ERA-NET "E-Rare" (Richtlinie des BMBF vom 30.11.2011) BAnz. Nr. 188/2011 vom 14.12.2011, Seite 4383 14.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 31.01.2012
" Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.Form der Antragstellung: Vorlage AntragsskizzenDer vollstaendige Wortlaut der Richtlinien kann eingesehen werden unter:http://www.bmbf.de/foerderungen/17641.php
Deutschland eKompetenz-Netzwerk fuer Unternehmen Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie Foerderinitiative "eKompetenz-Netzwerk fuer Unternehmen"(Hilfestellung beim Einsatz von IKT- und E-Business-Loesungen) (Richtlinie des BMWi vom 17.11.2011) BAnz. Nr. 180/2011 vom 30.11.2011, Seite 4236 01.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 31.01.2012
" Form der Antragstellung: Vorlage ProjektskizzenDer vollstaendige Wortlaut der Richtlinien kann eingesehen werden unter:www.bmwi.de/go/ikt-kompetenz
Deutschland Informations- u. Absatzfoerdermaßnahmen f. Agrarerzeugnisse Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft... Bekanntmachung ueber die Durchfuehrung von Informations- und Absatzfoerderungsmaßnahmen fuer Agrarerzeugnisse der Europaeischen Gemeinschaft im Binnenmarkt und in Drittlaendern (Richtlinie der BLE vom 08.12.2011) BAnz. Nr. 191/2011 vom 20.12.2011, Seite 4494 23.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 15.02.2012
Einreiungsfrist: 15.04.2012
" Form der Antragstellung: Konzepte und Programmvorschlaege
Deutschland Forschung fuer die Produktion von morgen Bundesministerium fuer Bildung und Forschung Richtlinien zur Foerderung im Programm "Forschung fuer die Produktion von morgen" zum Themenfeld Intelligente Vernetzung in der Produktion - Ein Beitrag zum Zukunftsprojekt "Industrie 4.0"(Richtlinie des BMBF vom 19.12.2011) BAnz. Nr. 197/2011 vom 30.12.2011, Seite 4656 30.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 24.02.2012
Einreiungsfrist: 29.06.2012
" Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.Form der Antragstellung: Vorlage von ProjektskizzenDer vollstaendige Wortlaut der Richtlinien kann eingesehen werden unter:http://www.bmbf.de/foerderungen/17740.php
Deutschland Diagnostikverfahren Bundesministerium fuer Bildung und Forschung Richtlinien zur Foerderung von Forschungvorhaben auf dem Gebiet der ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte moderner, insbesondere praediktiver Diagnostikverfahren(Richtlinie des BMBF vom 21.11.2011) BAnz. Nr. 180/2011 vom 30.11.2011, Seite 4241 01.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 29.02.2012
" Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.Form der Antragstellung: Vorlage ProjektskizzenDer vollstaendige Wortlaut der Richtlinien kann eingesehen werden unter:http://www.bmbf.de/foerderungen/17597.php
Deutschland Umweltvertraegliche Transformation des Energiesystems Bundesministerium fuer Bildung und Forschung Richtlinien zur Foerderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Sozial-oekologischen Forschung zum Themenschwerpunkt "Umwelt- und gesellschaftsvertraegliche Transformation des Energiesystems" (Richtlinie des BMBF vom 07.12.2011) BAnz. Nr. 192/2011 vom 21.12.2011, Seite 4540 23.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 15.03.2012
" Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.Form der Antragstellung: Vorlage von VorhabenbeschreibungenDer vollstaendige Wortlaut der Richtlinien kann eingesehen werden unter:http://www.bmbf.de/foerderungen/17319.php
Deutschland Energieautarke Mobilitaet Bundesministerium fuer Bildung und Forschung Richtlinien zur Foerderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Energieautarke Mobilitaet - Zuverlaessige energieautarke Systeme fuer den mobilen Menschen" (Richtlinie des BMBF vom 05.12.2011) BAnz. Nr. 189/2011 vom 15.12.2011, Seite 4414 16.12.2011 Ausschreibungen "Einreiungsfrist: 31.03.2012
" Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.Form der Antragstellung: Vorlage ProjektskizzenDer vollstaendige Wortlaut der Richtlinien kann eingesehen werden unter:http://www.bmbf.de/foerderungen/17587.php
Deutschland Ab 2012 wieder Foerderung fuer Rußpartikelfilter vom BAFA Agency for Coordination of European Research Pressemitteilung der BAFA http://www.bafa.de/bafa/de/babielTest/newsletterNeu/17_pmsf.html 05.01.2012 Allgemeine Informationen "Einreiungsfrist: 23.01.2012
" Wer sein Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachruestet, soll dafuer wieder einen Zuschuss von 330 Euro vom Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages stehen 2012 fuer das Foerderprogramm 30 Millionen Euro zur Verfuegung.Die Foerderbedingungen stehen im Einzelnen noch nicht fest. Die neue Foerderrichtlinie wird sich jedoch eng an die Richtlinie fuer das Foerderprogramm aus dem Jahr 2010 anlehnen. Eine rueckwirkende Foerderung fuer Nachruestungen in 2011 ist ausgeschlossen.Antraege koennen erst nach Veroeffentlichung der Richtlinie beim BAFA gestellt werden. Zuvor gestellte Antraege koennen nicht bearbeitet werden, sondern werden zurueckgesandt.Naehere Informationen zu den Foerdervoraussetzungen und dem Verfahren werden fruehzeitig vor Beginn des Antragsverfahrens auf der Internetseite des BAFA veroeffentlicht.
Deutschland Nachruestung mit Partikelfiltern wird wieder gefoerdert Pressemitteilung des BMU vom 29.1.2012 http://www.bmu.de/pressemitteilungen 05.01.2012 Allgemeine Informationen "Einreiungsfrist: 16.02.2012
" Antragstellung beim BAFA vom 1. Februar an moeglichDie Neuauflage des Foerderprogramms zur Nachruestung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern startet mit dem neuen Jahr 2012. Es koennen Nachruestungen gefoerdert werden, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Fahrzeughalter koennen fuer die Nachruestung ihres Fahrzeuges 330 EUR Barzuschuss vom Staat erhalten. Dazu stellt das Bundesumweltministerium 30 Millionen EUR zur Verfuegung. Die Mittel reichen fuer rund 90.000 Nachruestungen.Nachgeruestete Fahrzeuge erhalten eine guenstigere Umweltplakette und koennen, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.Die verwaltungsmaeßige Abwicklung des Foerderprogramms erfolgt durch das Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. Gefoerdert wird die Nachruestung von Diesel-Pkw und von zur Gueterbefoerderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulaessigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).Die vollstaendigen Foerdervoraussetzungen enthaelt die Foerderrichtlinie , die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veroeffentlicht wurde. Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 unter www.bafa.de zur Verfuegung.
Deutschland Informations-, Schulungsveranstalt., Workshops Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie BAnz. Nr. 189/2011 vom 15.12.2011, Seite 4408 04.01.2012 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 30.01.2012
" Das BMWi hat neue "Richtlinien ueber die Foerderung unternehmerischen Know-hows durch Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops" veroeffentlicht. Die Richtlinie wurde redaktionell ueberarbeitet und aktualisiert. Die Foerderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie von Workshops dient dem Ziel, durch die Verbesserung unternehmerischen Know-hows die Bereitschaft zur Existenzgruendung zu staerken, die Leistungs- und Wettbewerbsfaehigkeit kleiner und mittlerer gewerblich taetiger Unternehmen sowie der Freien Berufe zu steigern und die Anpassung an veraenderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern. Zielgruppe der Maßnahme sind Existenzgruenderinnen und Existenzgruender, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Fuehrungs- und Fachkraefte. Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft gelten bis zum 31. Dezember 2014.
Deutschland Unternehmensberatungen KMU und Freie Berufe Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAnz. Nr. 189/2011 vom 15.12.2011, Seite 4411 04.01.2012 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 30.01.2012
" Das BMWi hat neue "Richtlinien ueber die Foerderung unternehmerischen Know-hows fuer kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe durch Unternehmensberatungen" veroeffentlicht. Die Richtlinie wurde redaktionell ueberarbeitet und aktualisiert. Die Unternehmensberatung ist ein wichtiges Instrument, um durch die Verbesserung unternehmerischen Know-hows die Bereitschaft zur Existenzgruendung zu staerken, die Leistungs- und Wettbewerbsfaehigkeit kleiner und mittlerer gewerblich taetiger Unternehmen sowie der Freien Berufe zu steigern und die Anpassung an veraenderte wirtschaftliche Bedingungen zu erleichtern. Gefoerdert werden Beratungen von Unternehmen- der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe,- mit Sitz und Geschaeftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland,- die bei Beratungsbeginn mindestens ein Jahr am Markt taetig waren.Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2014.
Deutschland Messefoerderung junge innovative Unternehmen Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie mittelstanddirekt-Newsletter vom 20.12.2011 04.01.2012 Allgemeine Informationen "Einreiungsfrist: 31.01.2012
" Bund stellt 2012 mehr Geld fuer Messefoerderung bereitDer Bund foerdert auch 2012 die Messeauftritte junger, innovativer Firmen. Fuer das Foerderprogramm stellt der Bund eine halbe Million mehr Euro bereit als 2011.Ziel des Programms ist es insbesondere, den Export neuer Produkte und Verfahren zu unterstuetzen. Foerderfaehig sind Teilnahmen an Gemeinschaftsstaenden, die von den Messeveranstaltern auf ausgewaehlten internationalen Messen in Deutschland organisiert werden. Die Messen, auf denen die Beteiligung an Gemeinschaftsstaenden gefoerdert werden kann, werden jaehrlich vom Bundesministerium fuer Wirtschaft und Technologie festgelegt. Der Aussteller erhaelt eine finanzielle Zuwendung zu seiner Messeteilnahme. Von den Gesamtkosten der Messeteilnahme eines Ausstellers sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten fuer Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes foerderfaehig. Der Aussteller, der auf einem Gemeinschaftsstand ausgestellt hat, erhaelt im Nachgang zur Messe den groeßten Teil dieser Ausgaben zurueck (80 %). Die Obergrenze der foerderfaehigen Summe je Teilnehmer und Veranstaltung betraegt 7.500 Euro. Der Aussteller meldet sich spaetestens 8 Wochen vor Messebeginn beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der gefoerderten Messe an.Wie der AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft berichtet, hat das Bundeswirtschaftsministerium 60 internationale Messen in ganz Deutschland fuer das Foerderprogramm 2012 ausgewaehlt. Eine uebersicht der gefoerderten Veranstaltungen im Jahr 2012 sowie Antragsformulare stehen zum Download auf der Website des Bundesamtes fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, unter www.bafa.de, im Bereich Wirtschaftsfoerderung bereit. Der AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft bietet ebenfalls eine uebersicht der Messen und weiterfuehrende Informationen zur Antragstellung an - auf seiner Website unter www.auma.de/Ausstellerfoerderung Inland. Außerdem informiert er generell ueber Foerderprogramme fuer Aussteller.
Deutschland Gruendungszuschuss Agency for Coordination of European Research Existenzgruendungsportal des BMWi http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/entscheidung/branchen_zielgruppen/ 03.01.2012 Allgemeine Informationen "Einreiungsfrist: 24.01.2012
" "Die Bundesagentur fuer Arbeit foerdert gruendungsinteressierte Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen mit dem Gruendungszuschuss.Neuregelung: Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (Drucksache 762/11) regelt den Gruendungszuschuss neu.
Der Gruendungszuschuss wird kuenftig von einer teilweisen Pflicht- in eine vollstaendige Ermessensleistung umgewandelt. Gefordert werden kuenftig Gruendungsueberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Eine Gruendungsfoerderung muss kuenftig frueher beantragt werden. Entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfaehigkeit der Gruendung sowie aufgrund der persoenlichen Eignung fuer eine selbstaendige Taetigkeit im Einzelfall.
Die Tragfaehigkeit von Gruendungskonzepten pruefen wie bisher sachverstaendige Experten der Verbaende und Industrie- und Handelskammer vor Ort.
Die erforderliche Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird von 90 auf 150 Tage erhoeht. Die erste Foerderphase (Zuschuss in Hoehe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Hoehe von 300 EUR) wird von neun auf sechs Monate gekuerzt. Die zweite Foerderphase (Pauschale in Hoehe von 300 EUR) wird von sechs auf neun Monate verlaengert. Die moegliche Gesamtfoerderdauer liegt weiterhin bei 15 Monaten. Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespraesidenten zur Unterschrift vorgelegt.(Stand: 25.11.2011)
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes gelten folgende Regelungen: Foerderung in zwei PhasenDie Foerderdauer betraegt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt:Phase 1: In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten Sie einen Zuschuss in Hoehe Ihres individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie ebenfalls monatlich eine Pauschale von 300 EUR fuer ihre soziale Absicherung (Kranken-, Pflegeversicherung, Altersvorsorge). Phase 2: Nach Ablauf der ersten neun Monate kann sich eine zweite Foerderphase von weiteren sechs Monaten anschließen. In diesem Zeitraum wird nur noch die Pauschale von 300 EUR fuer die Sozialversicherung gezahlt. Um diese Foerderpauschale zu erhalten, muessen Sie Ihre Geschaeftstaetigkeit und Ihre hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitaeten nachweisen.Voraussetzungen fuer den Gruendungszuschuss
Gruenderinnen und Gruender, die den Gruendungszuschuss beantragen moechten, muessen durch die Existenzgruendung ihre Arbeitslosigkeit beenden und eine hauptberuflich selbstaendige Taetigkeit aufnehmen.
Sie muessen bei Aufnahme der selbstaendigen Taetigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (kein ALG II) von mindestens 90 Tage haben.
Sie muessen gegenueber Ihrem Arbeitsvermittler Ihre persoenliche und fachliche Eignung darlegen. Sollten Zweifel an der Eignung bestehen, kann von Ihnen verlangt werden, an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung oder an einem Existenzgruendungskurs teilzunehmen.
Fuer die Bewilligung des Gruendungszuschusses muss eine fachkundige Stelle das Existenzgruendungsvorhaben begutachten und die Tragfaehigkeit der Existenzgruendung bestaetigen. Zu den fachkundige Stellen zaehlen zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute, Gruendungszentren sowie Steuerberater. Darueber hinaus gibt es in den Bundeslaendern verschiedene Verbaende, die Tragfaehigkeitspruefungen vornehmen. In Bayern ist dies beispielsweise der Aktivsenioren Bayern e.V.
SperrzeitenArbeitnehmer, die ihr bestehendes Arbeitsverhaeltnis selbst kuendigen, erhalten fuer die Dauer einer Karenzzeit von drei Monaten keine Foerderung.RechtsformDie Wahl der Rechtsform (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft) spielt im Prinzip keine Rolle. Gruenden Sie gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen, muessen Sie allerdings als gleich berechtigter Partner (je 50 %) im Unternehmen einsteigen und das unternehmerische Risiko mittragen. Dieses sollte in einem Gesellschaftervertrag geregelt sein. ...Welche Foerderung erhalten ALG II-Empfaenger? Wer ALG II bezieht und sich beruflich selbstaendig machen moechte, kann ein Einstiegsgeld beantragen. Dessen Bewilligung liegt allerdings im Ermessen des zustaendigen Fallmanagers"
Deutschland Beratungsleistungen / Bildungspraemie Bundesministerium fuer Bildung und Forschung BAnz. Nr. 182/2011 vom 02.12.2011, Seite 4270 12.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 23.01.2012
" "Das BMBF hat eine neue ""Richtlinie zur Foerderung von Praemiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der ""Bildungspraemie"""" veroeffentlicht. Die Richtlinie wurde umfangreich redaktionell ueberarbeitet und aktualisiert. Das betrifft insbesondere Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen und Gegenstand der Foerderung. Die Bundesregierung will mehr Menschen fuer die individuelle berufliche Weiterbildung mobilisieren. Mit der Bildungspraemie soll die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere der Personengruppen, die sich bisher aus finanziellen Gruenden nicht an Weiterbildungsaktivitaeten beteiligt haben bzw. beteiligen konnten, gestaerkt werden. Eine qualifizierte Beratung hierzu soll sichergestellt werden. Die Bildungspraemie umfasst zwei Finanzierungsinstrumente:
Einen Praemiengutschein zur Ko-Finanzierung der Kosten von individueller beruflicher Weiterbildung. Die Ko-Finanzierung ist moeglich fuer Weiterbildungen mit berufsspezifischen Inhalten sowie fuer Weiterbildungen, die generell die Beschaeftigungsfaehigkeit verbessern (etwa Grundbildung, Sprachen, etc.).
Einen Spargutschein zur vorzeitigen Entnahme von nach dem Vermoegensbildungsgesetz angespartem Guthaben zur Finanzierung von Weiterbildung, ohne dass damit die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Als Beleg fuer die Entnahme zum Zweck der Weiterbildung dient der Spargutschein. Die Instrumente sind kumulativ anwendbar. Die Teilnahme an einem Beratungsgespraech ist fuer den Erhalt eines Praemien- und/oder Spargutscheins verpflichtend, um den sinnvollen und zweckgemaeßen Einsatz der Mittel zu ermoeglichen. "
Baden-Wuerttemberg Zinserhoehung Investitionsfoerderung und Liquiditaetskredit Landeskreditbank Ba-Wue Foerderbank Konditionen-Rundschreiben "Wirtschaftsfoerderung" vom 30.11.2011 http://www.l-bank.de 13.12.2011 Allgemeine Informationen "Einreiungsfrist: 12.12.2011
" "Aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssaetze in den Programmen
Investitionsfinanzierung
Liquiditaetskredit
erhoeht. Die neuen Konditionen gelten fuer Zusagen ab dem 30. November 2011.Die L-Bank weist darauf hin, dass fuer die 4- und 6-jaehrigen Kreditvarianten in der Investitionsfinanzierung weiterhin eine Beihilferelevanz gegeben ist, mit der Folge, dass damit keine Fahrzeuge > 3,5 t fuer den Straßenguetertransport, die von Unternehmen des Transportgewerbes erworben werden, gefoerdert werden koennen. Fuer die genannten Varianten benoetigen wir fuer die Bewilligung eine De-minimis Erklaerung des Antragstellers."
Baden-Wuerttemberg Konditionenaenderungen landwirtschaftliche Programme der L-Bank Agency for Coordination of European Research Konditionen-Rundschreiben "Landwirtschaftsfoerderung" der L-Bank vom 30. November 2011 http://www.l-bank.de 13.12.2011 Allgemeine Informationen "Einreiungsfrist: 12.12.2011
" "Aufgrund der Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssaetze in den Programmen
Landwirtschaft - Wachstum
Landwirtschaft - Wachstum mit Zinsbonus fuer Junglandwirte
Landwirtschaft - Nachhaltigkeit
Agrar- und Ernaehrungswirtschaft - Wachstum und Wettbewerb
Agrar- und Ernaehrungswirtschaft - Umwelt- und Verbraucherschutz
Agrar- und Ernaehrungswirtschaft - Betriebsmittel
Neue Energien - Energie vom Land
erhoeht. Die neuen Konditionen fuer die Programme gelten fuer Zusagen ab dem 30. November 2011."
Bayern oekokredit LfA Foerderbank Bayern Rundschreiben der LfA Bayern Nr. 22/2011 www.lfa.de 19.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 18.12.2011
" Aus Gruenden der Programmsteuerung werden im oekokredit - Klimaschutz - die Sollzinssaetzefuer Neuzusagen ab dem 07.12.2011 angehoben. Fuer den Laufzeittyp 5/1/5 erhoehensich die Sollzinssaetze um 0,15 %-Punkte und fuer den Laufzeittyp 10/2/10 um 0,20%-Punkte.
Berlin Coaching in der Vorgruendungsphase Senatsverwaltung fuer Wirtschaft, Techn. und Frauen Amtsblatt fuer Berlin Nr. 53 vom 2. Dezember 2011, S. 2892 http://www.ziz-berlin.de 14.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 25.01.2012
" Das Land Berlin foerdert mit Unterstuetzung des Europaeischen Sozialfonds (ESF) Coachingleistungen fuer Existenzgruender in der Vorgruendungsphase. Mitfinanziert werden Assessments zur Ermittlung und Bestimmung des Umfangs einer Unterstuetzung und Coachingleistungen zur Entwicklung und Umsetzung von Gruendungskonzepten vor Gruendung. Die Richtlinie der Senatsverwaltung fuer Wirtschaft, Technologie und Frauen wurde neu veroeffentlicht.
Brandenburg Management, Marketing, Messen, Markterschließung Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB-Newsletter vom Dezember 2011 02.01.2012 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 13.02.2012
" "Ab sofort ist bei Beratungsleistungen der Berater in einem Wettbewerbsverfahren (Veroeffentlichung im Ausschreibungsblatt) zu ermitteln. Daher sind die Vorhaben auf der Ausschreibungsplattform http://www.ausschreibungen-brandenburg.de fuer die Bundeslaender Berlin und Brandenburg oeffentlich bekanntzumachen. Die Bekanntmachung ist grundsaetzlich kostenlos. Der Zuwendungsbescheid kann ganz oder teilweise mit Wirkung fuer die Zukunft widerrufen werden, wenn bei der Auftragsvergabe nicht die Grundsaetze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden.Folgende Regionalmessen im Land Brandenburg sind im Jahr 2012 nach der M4-Richtlinie foerderfaehig:
IMPULS; Cottbus; 6.-7.1.2012; Bildungsmesse und Jobboerse
22. Handwerkerausstellung; Cottbus; 11.-12.2.2012; Die Leistungsschau des regionalen Handwerks
PotsdamBAU; Potsdam; Maerz 2012; Landesbaumesse fuer Heim, Haus und Handwerk
Haus - Handwerk - Energie 2012; Frankfurt (Oder); 16. - 18.3.2012; Bauen, Wohnen, Heim, Handwerk und erneuerbare Energien
CottbusBAU; Cottbus; 13.-15.4.2012; Die Baufachmesse im Land Brandenburg
PRIMA-Messe 2012; Kyritz; 1.-3.6.2012; Tradition und Zukunft im laendlichen Raum
deGUT; Berlin; Oktober 2012; Deutsche Gruender- und Unternehmertage 2012"
Brandenburg GRW-Foerderung Brandenburg (GRW-G) Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB http://www.ilb.de 02.01.2012 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 13.02.2012
" Die Richtlinie GRW - Foerderung der gewerblichen Wirtschaft ist zum Ende 2011 ausgelaufen. Es koennen derzeit keine Antraege gestellt werden. Voraussichtlich zum Maerz 2012 wird eine neue Richtlnie veroeffentlicht.
Brandenburg Brandenburg Kredit fuer den laendlichen Raum Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB-Newsletter: Konditionenaenderung ab dem 13. Dezember 2011 http://www.ilb.de/rd/programme/1812_1814.php 13.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 03.01.2012
" Die Zinskonditionen fuer den Brandenburg-Kredit fuer den Laendlichen Raum wurden gesenkt.Die geaenderten Konditionen fuer Endkreditnehmer gelten ab dem 13. Dezember 2011 und sind dem neuen Konditionentableau zu entnehmen.
Hessen Kapital fuer Kleinunternehmen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen www.wibank.de www.wibank.de 16.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 25.01.2012
" Die WIBank hat informiert: Das Programm "Kapital fuer Kleinunternehmen" wird bis zum 30.06.2014 verlaengert. Die Finanzierungsmittel sollen zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditaetssituation bei Unternehmen und Freiberuflern dienen und ihnen die Aufnahme zusaetzlichen Fremdkapitals ermoeglichen.Das zur Verfuegung stehende Volumen belaeuft sich auf 30 Millionen Euro. Das Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen betraegt im Einzelfall mindestens 25.000,00 € und maximal 75.000,00 €. Voraussetzung fuer die Gewaehrung ist, dass die Hausbank ein weiteres Darlehen an den Endkreditnehmer in Hoehe von mindestens 50 Prozent des Darlehensbetrags der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ausreicht.
Niedersachsen Einzelbetriebliche Investitionsfoerderung (GRW) Investitions- und Foerderbank Niedersachsen (NBank) Produktinformazion der Investitions- und Foerderbank Niedersachsen (NBank) vom Dezember 2011 http://www.nbank.de 04.01.2012 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 02.02.2012
" "
Die Investitions- und Foerderbank Niedersachsen (NBank) hat mit Stand Dezember 2011 eine geaenderte Produktinformation ""Einzelbetriebliche Investitionsfoerderung (Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ""Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"" ab 2009)"" veroeffentlicht.aenderungen:""Projekte mit Vorfoerderung der Betriebsstaette koennen erst zwei Jahre nach Abschluss des Vorfoerderungszeitraums (Bewilligungsdauer) gefoerdert werden. Nur in besonders begruendeten Ausnahmefaellen kann mehr als eine Wiederholungsfoerderung erfolgen. Das foerderfaehige Investitionsvolumen muss mindestens 150.000 Euro betragen. Die Foerderhoechstsumme ist grundsaetzlich auf max. 1 Mio. Euro begrenzt. Der Bewilligungszeitraum betraegt maximal 3 Jahre, eine Verlaengerung ist nur im Ausnahmefall und nur wenn die Gruende fuer die Verlaengerung nicht von dem Antragsteller zu vertreten sind, moeglich.""""Fuer einzelbetriebliche Investitionsfoerderungen im Beherbergungsgewerbe gelten die dafuer festgelegten gesonderten Kriterien.""
Gleichzeitig hat das Niedersaechsische Ministerium fuer Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW Nds) am 15.12.2011 eine geaenderte Anlage 2 ""Qualitaetskriterien fuer die Einzelbetriebliche Investitionsfoerderung (GRW/EFRE) ab Bewilligungsjahr 2012) veroeffentlicht.
Die Antraege fuer die Fruehjahrseinplanung muessen bis zum 01. Maerz 2012 und fuer die Herbsteinplanung bis zum 01. August 2012 vollstaendig bei der NBank eingereicht werden."
Niedersachsen Niedersachsen - Kredit Investitions- und Foerderbank Niedersachsen (NBank) Produktinformation der Investitions- und Foerderbank Niedersachsen (NBank) vom 01.01.2012 http://www.nbank.de 30.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 10.01.2012
" Die Investitions- und Foerderbank Niedersachsen (NBank) hat mit Stand 01.01.2012 eine geaenderte Produktinformation zum Niedersachsen-Kredit veroeffentlicht.Bei einer gleichzeitigen Beantragung einer NBB-Buergschaft fuer den Niedersachsen-Kredit gilt ab 01.01.2012 ein einheitlicher Verbuergungsgrad in Hoehe von 70 %. Die Erhoehung des kundenindividuellen Zinssatz um nominal 1,7 % auf die gueltigen Konditionen des Niedersachsen-Kredits bleibt unveraendert..
Thueringen Thueringen Invest Thueringer Aufbaubank Foerdergrundsaetze der Thueringer Aufbaubank 11.11 http://www.aufbaubank.de 02.01.2012 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 15.12.2011
" Die Thueringer Aufbaubank hat geaenderte Foerdergrundsaetze zum Programm Thueringen-Invest veroeffentlicht.Die aenderung betrifft den Punkt C - Foerdergegenstand. Ab sofort sind jetzt auch Geringwertige Wirtschaftsgueter foerderfaehig.
Thueringen Einstellungszuschuesse (ESF) Gesellschaft fuer Arbeits- und Wirtschaftsfoerderung Information der Gesellschaft fuer Arbeits- und Wirtschaftsfoerderung (GFAW) http://www.gfaw-thueringen.de 30.12.2011 Geloeschte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 20.01.2012
" Nach Informationen der Gesellschaft fuer Arbeits- und Wirtschaftsfoerderung (GFAW) wurde das Programm "Einstellungszuschuesse (ESF)" zum 31.12.2011 eingestellt. Somit ist die "Richtlinie ueber die Gewaehrung von Einstellungszuschuessen aus Mitteln des Europaeischen Sozialfonds" nicht mehr gueltig.
Thueringen Personal in Fue Thueringer Aufbaubank Thueringer Staatsanzeiger Nr. 49 / 2011 vom 05.12.2011, Seite 1712 ff. http://www.aufbaubank.de 12.12.2011 Geaenderte Foerdermittel "Einreiungsfrist: 10.01.2012
" Im Thueringer Staatsanzeiger Nr. 49 / 2011 vom 05.12.2011 wurde auf der Seite 1712 ff. eine neue Richtlinie ueber die Gewaehrung von Zuwendungen aus Mitteln des Europaeischen Sozialfonds und / oder des Freistaats Thueringen zur Foerderung von Personal in Forschung und Entwicklung veroeffentlicht.Die Richtlinie trat mit ihrer Veroeffentlichung am 05.12.2011 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2013.