Kategorie: Fördermittel Info
Geschrieben von: Manfred Gerkensmeyer
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Innovationsförderung im ländlichen Baden-Württemberg

Spitze auf dem Land! - Innovationsförderung im ländlichen Baden-Württemberg

Spitze auf dem Land! - Innovationsförderung im ländlichen Baden-Württemberg

'Spitze auf dem Land!' - so heißt eine neue Fördermaßnahme des Landes Baden-Württemberg, mit dem innovative Vorhaben von Mittelständlern im ländlichen Raum unterstützt werden.

Bei der Förderung innovativer Unternehmen stehen oft Betriebe im Fokus, die in Großstädten und Ballungsgebieten ansässig sind. Es gibt aber auch manches mittelständische Unternehmen mit Spitzentechnologie, das sich fernab von Technologiezentren und Forschungseinrichtungen mitten auf dem Lande angesiedelt hat. Auf die Förderung speziell solcher Firmen ist eine neue Maßnahme des Landes Baden-Württemberg ausgerichtet. Es läuft unter dem Titel 'Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg'.

Unterstützung für Technologieführer auf dem Land

Das Programm wird vom Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz durchgeführt. Es ist Teil des bereits länger bestehenden Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) und wird jeweils hälftig aus Mitteln des Landes sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Gefördert werden innovative mittelständische Betriebe, die ihren Sitz in Gemeinden im ländlichen Raum Baden-Württembergs haben.

Dabei ist prinzipiell von der in der EU üblichen KMU-Definition auszugehen. Aufgrund der Vorgaben des ELR-Programms können allerdings nur mit Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten unterstützt werden. In diesem Rahmen wird ein breites Spektrum an Investitionen gefördert, die dazu beitragen sollen, dass Mittelständler mit ausgeprägter Innovationsfähigkeit und Technologiekompetenz sich zu Technologieführern entwickeln können.

Zuschüsse für innovative Sachinvestitionen

Die Förderung ist auf Sachinvestitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen ausgerichtet, die neue und verbesserte Produktionsverfahren und Prozesse ermöglichen oder die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen bezwecken. Dafür werden Zuschüsse gewährt: kleine Unternehmen im Sinne der EU-Definition erhalten Zuschüsse bis zu 20 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent der anfallenden Investitionskosten. Die Förderobergrenze liegt bei 400.000 Euro pro Vorhaben. Es müssen mindestens Zuschüsse in Höhe von 200.000 Euro beantragt werden.

Die Zuschussförderung ist für Unternehmen besonders attraktiv, da es sich de facto um 'geschenktes Geld' handelt, das im Gegensatz zu Förderdarlehen weder zurückgezahlt werden muss, noch mit Zinsverpflichtungen verbunden ist. Bei kleinen Unternehmen kann die Förderung bei einem Investitionsvolumen von 2 Millionen Euro, bei mittleren Betrieben in Höhe von 4 Millionen Euro maximal ausgeschöpft werden.

Antrag im Bewerbungsverfahren über Gemeinden

Die Antragstellung muss über die jeweiligen Gemeinden beim zuständigen Landratsamt bzw. Regierungspräsidium im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens erfolgen. Für die Bewerbung sind u.a. folgende Unterlagen erforderlich:
- eine Projektbeschreibung und Kostenschätzung des konkreten Investitionsvorhabens;
- eine Selbstdarstellung des Unternehmens;
- eine Stellungnahme der Gemeinde zu dem Investitions-Projekt.

Die Anträge werden dann jeweils vom zuständigen Landratsamt bzw. Regierungspräsidium geprüft. Über die Gewährung der Fördermittel entscheidet letztendlich das Landesministerium auf der Grundlage von Vorschlägen eines Bewertungsausschusses.

Jedes Jahr sind zwei Bewerbungsrunden vorgesehen. Deadline für die Vorlage von Aufnahmeanträgen sind jeweils der 31. März und der 30. September. Das Programm ist bis September 2020 befristet. Wenn Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben noch in die nächste Bewerbungsrunde kommen möchten, müssen Sie sich jetzt beeilen. Denn dann muss bis zum Monatsende der Aufnahmeantrag Ihrer Gemeinde vorliegen. Ansonsten benötigten Sie Geduld bis zum Herbst. Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Förderung für Ihr Investitionsvorhaben nutzen können.