Finanziert werden mit Investitions-und Betriebsmitteldarlehen folgende Maßnahmen:
Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmittel betragen.
Die Laufzeiten bewegen sich in der Regel zwischen fünf und 20 Jahren. Tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich.
Der Zinssatz kann bis zu 10 Jahren festgeschrieben werden.
Darf es etwas mehr sein?
Wachstumsvorhaben sind dann förderfähig, wenn ein nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg erwartet werden kann.
Vorhaben, die der Erzeugung von land-forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen, sind nicht förderbar.
Ferner sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungsfälle von einer Förderung durch öffentliche Fördermittel ausgeschlossen.
