Haftungsfreistellungen ersetzen fehlende Sicherheiten
Fördermittelkredite beinhalten in der Regel eine zusätzliche Haftungsfreistellung für die Hausbank. Die üblicherweise geforderte Sicherheit wird erheblich reduziert und kann für weitere Finanzierungen benutzt werden. Haftungsfreistellungen haben hier Eigenkapitalcharakter. Die Eigenkapitalquote verbessert sich und damit auch das Rating des Unternehmens verbunden mit besseren Zinssätzen für alle Fremdfinanzierungen.
Förderkredite werden bei der Bank des Unternehmers, der Hausbank, beantragt. Diese leiht (wenn der Kredit bewilligt wird) die Fördersumme bei der Förderbank (z.B. KfW Bankengruppe) und verleiht die Summe ihrerseits an den Unternehmer. Der Kreditnehmer, dem die Hausbank ein bewilligtes Förderprogramm-Darlehen auszahlt, haftet der Hausbank gegenüber für die Rückzahlung der Kreditsumme. Die Hausbank wiederum haftet ihrerseits der Förderbank (KfW) gegenüber - ebenfalls für den gesamten Darlehensbetrag.
Haftung der Hausbank reduziert
Diese Haftung kann reduziert werden. Allerdings nicht für den Kreditnehmer, sondern für die Hausbank. Will ein Kreditnehmer z.B. das KfW-StartGeld in Anspruch nehmen, ohne über ausreichenden Sicherheiten zu verfügen, kann seine Hausbank eine Haftungsfreistellung beantragen. Zweck dieser Haftungsfreistellung ist, Banken und Sparkassen zu "motivieren", Unternehmen mit geringen Sicherheiten dennoch Kredite zu gewähren, indem die Förderbank das Risiko mit ihnen teilt.
Haftungsfreistellung bei KfW-StartGeld (obligatorisch): 80% Haftungsfreistellung bei KfW-Unternehmerkredit (für Unternehmer und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren am Markt tätig sind): 50%
Keine Auswirkungen für den Kreditnehmer
Für den Kreditnehmer hat die Haftungsfreistellung keine unmittelbaren Auswirkungen. Ausnahme: Er muss in der Regel einen geringfügigen Zinsaufschlag in Kauf nehmen. Die Haftungsfreistellung ist kein genereller Ersatz für Sicherheiten. Im Insolvenzfall werden die Sicherheiten des Kreditnehmers herangezogen. Der Erlös wird - je nach dem Prozentanteil der Haftung - zwischen Hausbank und Förderprogramm-Geber aufgeteilt.