Besondere Förderung in strukturschwachen Gebieten
Die so genannte GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. Ziel ist es, im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe über die Stärkung der regionalen Investitionstätigkeit dauerhaft wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in der Region zu schaffen.
Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert.
Die GRW ist jedoch mehr als ein Förderinstrument. Sie ist für die deutsche Regionalpolitik zugleich Strategie-, Ordnungs- und Koordinierungsrahmen:
- Die GRW setzt den Rahmen für die nationale Regionalpolitik und stellt die innerstaatlich abgestimmte Umsetzung europäischen Rechts, insbesondere der beihilferechtlichen Bestimmungen, sicher.
- Im Rahmen der GRW legen Bund und Länder gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das innerdeutsche Fördergefälle, die Fördertatbestände und die GRW-Mittelverteilung fest.
- Darüber hinaus bildet die GRW einen Koordinierungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche, z.B. für den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE).
Die Regionalförderung erfolgt auf Basis des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Koordinierungsrahmens. Der Koordinierungsrahmen enthält die grundsätzlichen Leitlinien der GRW; er legt die Instrumente, die Förderregeln und -sätze sowie das Fördergebiet fest.
In festen Abständen erfolgt eine Überarbeitung des GRW-Regelwerks sowie eine Neuabgrenzung der Fördergebiete. Dies garantiert die Umsetzung aktueller beihilferechtlicher Vorgaben der EU-Kommission sowie die Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsprozesse (Fortschritte einiger Regionen bzw. Einbrüche anderer Regionen). Ein fairer Standortwettbewerb wird gewährleistet, Wettbewerbsverzerrungen so weit wie möglich eingeschränkt.
Die Förderhöchstsätze für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft sind differenziert: Sie hängen vom Fördergebietsstatus der Region ab, der den wirtschaftlichen Entwicklungsstand widerspiegelt, sowie von der Größe des zu fördernden Unternehmens. Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten höhere Fördersätze als Großunternehmen.