Bürgschaften ersetzen fehlende Sicherheiten
Hat der Antragsteller keine oder nur eingeschränkte Sicherheiten zur Verfügung, so können Bürgschaften beantragt werden. Mit Hilfe der jeweiligen Bürgschaftsbanken der Bundesländer sind Sicherheitenstellungen je nach Vorhaben bis zu 80% möglich.
Öffentliche Bürgschaften sind Finanzierungsergänzungen. Die öffentliche Bürgschaft wird aktuell grundsätzlich in allen Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen, Betriebsmittelfinanzierungen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht.
Die reinste Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- beziehungsweise Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.
Öffentliche Bürgschaften bis circa 1.000.000 Euro werden von Bürgschaftsbanken, Bürgengemeinschaften und Kreditgarantiegemeinschaften vergeben. Darüber hinaus greifen dann die Landesbürgschaften. Bürgschaften werden innerhalb der Bundesländer, Haftungsfreistellungen (Kredit inklusive Garantie) werden auch bundes- und europaweit vergeben. In immer mehr Bürgschaftsinstituten gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) zu beantragen. Dabei werden oftmals kleine Bürgschaftsbeträge im Vorfeld durch das Institut geprüft und zugesagt. Danach kann man sich die Bank suchen. Dies ist auch dann gut, wenn die Bürgschaft abgelehnt wird, weil nicht zwangläufig die Bank auch absagt. Einige Institute gewähren auch Bürgschaften gegenüber sogenannten Nicht-Banken. Dies können Leasing-Gesellschaften (eigentlich Teilzahlungsbanken), Versicherungen oder normale Unternehmen sein. Leider gibt es hier bundesweit keine einheitliche Regelung.
Eine öffentliche Bürgschaft wird vergeben, wenn die Gesellschaft und die Eigentümer der Gesellschaft über keine ausreichenden Sicherheiten mehr verfügen. In den meisten Fällen müssen die Gesellschafter dem Bürgschaftsinstitut eine persönliche Schuldübernahme erklären.
Bei der öffentlichen Bürgschaft muss trotzdem eine Prüfung durch die Bank erfolgen. Die Antragstellung einer Bürgschaft ist ein zusätzlicher Aufwand, bei dem der Antragssteller ein Förderinstitut überzeugen muss, einen Teil des Risikos zu übernehmen. Beim Förderinstitut findet eine zusätzliche Kreditprüfung statt.
Die Haftungsfreistellung
Sind Kredit und Ausfallbürgschaft in einem Vertrag geregelt, dann nennt man diese Ausfallbürgschaft "Haftungsfreistellung". Da bei der Haftungsfreistellung das Förderinstitut ebenfalls einen Teil des Finanzierungsrisikos übernimmt, findet hier jedoch eine detailliertere Prüfung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens statt. Eine Haftungsfreistellung gibt es für alle Kapitalformen. Die Haftungsfreistellung bei Investitionsvorhaben liegt bei max. 90% der Kreditsumme, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen (Liquidität, Marketing, Warenlager, etc.) liegt bei max. 60% der Kreditsumme.