Fördermittel für die Markteinführung von Dienstleistungen
Mit dem Ziel, die Erfolgschancen kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Markteinführung innovativer Dienstleistungen zu verbessern, können Zuwendungen für Maßnahmen der Markteinführung gewährt werden.
- Marktanalysen
- Patent- und Lizenzberatung
- projektbezogene Unternehmensberatung
- Werbestrategie und -konzept
- Gestaltung der Werbemittel
- Übersetzungskosten.
Die Maßnahmen müssen sich auf die Markteinführung einer Dienstleistung beziehen. Gefördert werden ausschließlich Kosten für Fremdleistungen, soweit sie nicht von Unternehmen oder Personen erbracht werden, die mit dem Antragsteller verbunden sind. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits von anderer Seite gefördert werden, werden nicht unterstützt.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Fördersatz beträgt pro Förderung in der Regel bis zu 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 40.000 EUR. Die förderfähigen Projektkosten sollen mindestens 10.000 EUR betragen. Eine Förderung kann nur erfolgen, sofern der Zuschuss einen Anteil von mindestens 20% der gesamten Projektkosten erreicht. Je Unternehmen können maximal drei Vorhaben gefördert werden.