Geschrieben von: Manfred Gerkensmeyer
Zugriffe: 8623
Was ist eine Regionalförderung?

Was ist eine Regionalförderung?

Was ist eine Regionalförderung?
Regionalförderung bezeichnet die gezielte wirtschaftliche Förderung strukturschwacher Regionen durch besondere Fördermittel. Mit Subventionen soll die regionale Infrastruktur verbessert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen gestärkt werden. Dabei geht es u.a. um die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze vor Ort.

Strukturschwache Regionen tun sich mit der wirtschaftlichen Entwicklung erfahrungsgemäß besonders schwer. Um ein dauerhaftes Auseinanderdriften der Lebensverhältnisse zu vermeiden, gibt es die Regionalförderung. Sie versucht, primär über Subventionen als Fördermittel, die Wirtschaftskraft mittelständischer Unternehmen in den Fördergebieten zu stärken und die Infrastruktur zu verbessern.

GRW - Zentrales Fundament der Regionalförderung

Seit 1969 wird in Deutschland die Regionalförderung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern unter dem Titel "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wahrgenommen. Die Förderung erfolgt dabei auf der Grundlage eines abgestimmten Koordinierungsrahmens. In ihm sind die Fördermittel, - regeln, -instrumente und Fördergebiete festgelegt. Die Ausführung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Der Koordinierungsrahmen wird regelmäßig aktualisiert, um Änderungen bei den EU-Beihilferegelungen und regionale Entwicklungen zu berücksichtigen.

Die Förderung erfolgt überwiegend über Zuschüsse, die je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Insofern handelt es sich um echte Subventionen. Gefördert werden gewerbliche Investitionen von Unternehmen sowie Investitionen in wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur. Antragsberechtigt sind daher einerseits Unternehmen und Gemeinden bzw. Gemeindeverbände andererseits. Bei der Förderung steht die Schaffung dauerhafter neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze im Fokus. Gefördert werden nur Investitionen, die innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Neben den allgemeinen Vorgaben des Koordinierungsrahmens erlassen die Länder eigene Richtlinien und Bestimmungen zur Konkretisierung der Förderung.

Bei den Förderregionen wird je nach Entwicklungsstatus zwischen A-, C-, und D-Fördergebieten unterschieden. A-Fördergebiete bilden die neuen Bundesländer, C- und D-Fördergebiete sind vor allem Berlin, die ehemaligen Zonenrandgebiete, die Küstenregionen und Teile Nordrhein-Westfalens und von Rheinland-Pfalz.

Die Fördersätze sind nach Förderregionen gestaffelt, die höchsten Fördersätze gelten in den A-Fördergebieten. Eine weitere Staffelung betrifft kleine und mittlere Unternehmen. Sie erhalten höhere Fördersätze als Betriebsstätten sonstiger Unternehmen. Am meisten werden Kleinunternehmen gefördert.

ERP-Regionalförderprogramm

In Ergänzung zur GRW-Förderung bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Bundesförderinstitut das ERP-Regionalförderprogramm an. Gefördert werden Existenzgründer, Nachfolger, Freiberufler und kleine und mittlere Unternehmen in Förderregionen für die Vornahme von Sachinvestitionen. Gewährt werden Darlehen bis zu 3 Mio. Euro mit einer Laufzeit bis zu 20 Jahren und 5 tilgungsfreien Anfangsjahren. Die Finanzierung ist dabei auf 50 bis 85 % der jeweils förderfähigen Investitionskosten beschränkt.

EU-Strukturfonds

Auch auf EU-Ebene gibt es eine Vielzahl von Ansätzen zur Regionalförderung. Der Blick ist hier anders als im nationalen Rahmen auf die Verringerung europaweiter Unterschiede im wirtschaftlichen Entwicklungsstand ausgerichtet. Von besonderer Bedeutung sind die beiden Strukturfonds "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) und "Europäischer Sozialfonds" (ESF). Aus beiden Fonds fließen auch Subventionen zur Regionalförderung vor allem in die neuen Bundesländer und ausgewählte Gebiete in den alten Bundesländern. Für die Koordinierung beider Fonds in Deutschland ist das Bundeswirtschaftsministerium zuständig. Es hat u.a. für eine Abstimmung der EU-Förderansätze mit der Regionalförderung auf GRW-Basis Sorge zu tragen.

Fördermittel Plus hilft bei Regionalförderung

Die Regionalförderung ist ein besonders komplexer Bereich im ohnehin nicht übersichtlichen Feld öffentlicher Fördermittel. Andererseits sind die gewährten Subventionen für Unternehmen besonders attraktiv, denn im Unterschied zu Förderdarlehen müssen sie weder verzinst noch zurückgezahlt werden. Die Anforderungen sind allerdings besonders streng, da das EU-Beihilferecht hier in besonderem Maß berührt ist. In kaum einem anderen Feld ist es daher so ratsam, externes Experten-Know How zu nutzen wie in diesem Bereich öffentlicher Förderung.

Die Fördermittel Plus GmbH in Bad Oeynhausen kann hier mit ihrer langjährigen Expertise wertvolle Hilfe leisten. Die Berater von Fördermittel Plus stehen bundesweit als Experten für die Beantragung von Subventionen aus der Regionalförderung zur Verfügung. Sie können sofort sagen, ob bei einem Investitionsvorhaben Aussicht auf Zuschüsse aus der Regionalförderung besteht, sie kennen Antragswege, Antragsstellen und Antragsvoraussetzungen. Im Rahmen eines Beratungsauftrags bereiten sie alle notwendigen Unterlagen vor, um Zuschüsse zu erhalten. Sie beraten auch über weitere Fördermöglichkeiten, zum Beispiel aus dem ERP-Regionalförderprogramm und aus anderen öffentlichen Förderprogrammen. So ist eine optimale Investitionsfinanzierung unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Förderung gewährleistet.