Geschrieben von: Manfred Gerkensmeyer
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Was ist eine de-minimis-Beihilfe?

Was ist eine de-minimis-Beihilfe?

Was ist eine de-minimis-Beihilfe?
Für Unternehmen gibt es eine Vielzahl an öffentlichen Förderprogrammen. Damit werden gezielt Investitionen unterstützt. Bei der Förderung sind bestimmte Vorgaben des EU-Beihilferechts zu beachten. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist die de-minimis -Beihilfe. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Das EU-Beihilferecht hat die Aufgabe, Wettbewerbsverzerrungen durch öffentliche Fördermaßnahmen zu verhindern. Aus diesem Grund sind Fördermittel prinzipiell durch die EU genehmigungspflichtig. Ausnahmen gelten im Bereich der sogenannten de-minimis-Beihilfen. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Die EU ist grundsätzlich nicht bestrebt, Wirtschaftsförderung auf der Ebene ihrer Mitgliedstaaten zu behindern. Sie will aber dafür sorgen, dass es dabei nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Die EU-Kommission überwacht daher die Fördermaßnahmen in den einzelnen Ländern. Rechtsgrundlage dafür bildet das EU-Beihilferecht. Danach müssen Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung prinzipiell bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden.

De-minimis-Verordnung als Ausnahmeregelung

Bei de-minimis-Beihilfen ist das nicht der Fall. Wie der lateinische Name 'de-minimis' sagt, handelt es sich dabei um Fördermittel von geringer Bedeutung. Sie sind nicht genehmigungspflichtig und können daher auch ohne aufwändige Prüfung durch die EU-Kommission in Anspruch genommen werden. Betroffen sind vor allem Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Rechtsgrundlage bildet die sogenannte de-minimis-Verordnung der EU aus dem Jahre 2006. Sie ist zunächst bis Ende 2013 befristet. Zum Jahresende wird die EU-Kommission eine neue Verordnung erlassen.

Subventionsgrenze 200.000 Euro

Nach der derzeit gültigen Verordnung erfüllen die einem Unternehmen gewährten Fördermittel das de-minimis-Kriterium, wenn ihr Subventionswert in einem Drei-Jahres-Zeitraum insgesamt 200.000 Euro nicht übersteigt. Der Subventionswert bezeichnet dabei den Wert der Vergünstigungen, den das Unternehmen erhält. Bei einem Darlehen ist das zum Beispiel der Wert der Zinsvergünstigung.

Bei der Fördermittel-Beantragung zu beachten

De-minimis-Beihilfen können Darlehen, Bürgschaften oder Zuschüsse sein. Bei der Beantragung von Fördermitteln muss das Unternehmen immer angeben, wie viele de-minimis-Beihilfen es in den vergangenen beiden Jahren erhalten hat. Eine neue de-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn die Grenze von 200.000 Euro dadurch nicht überschritten wird.

Rat ist gefragt

Die Fördermittel Plus GmbH ist seit Jahren auf die Fördermittelberatung mittelständischer Unternehmen spezialisiert. Die Experten von Fördermittel Plus stehen Ihnen auch bei allen Fragen zu de-minimis-Beihilfen mit Rat und Tat zur Seite.